Ihr gutes Recht: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik!

Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des Patienten hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Kostenträger hat.

Wir arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Rehazentrum – gerne unterstützen wir Sie. 

Üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus!

Nähere Informationen entnehmen Sie einfach auch dem Flyer zum Wunsch- und Wahlrecht im Downloadbereich (grauer Kasten rechts).