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Wir möchten Ihnen bei dem bürokratischen Verfahren zum Beantragen einer Reha behilflich sein. Unsere Formulare und Vordrucke (kostenfrei als PDF) erleichtern die Beantragung und unterstützen Sie.
Neu: Formular 61 nur noch drei Seiten
Die Reha-Verordnung selbst erfolgt seit April 2016 direkt und ohne Umweg auf Formular 61. Es wurde überarbeitet und gestrafft. Ärzte müssen nur noch drei statt vier Seiten ausfüllen (Teil B-D). Das Formular kann vom Arzt elektronisch ausgefüllt und bedruckt werden, da es i.d.R. in die Praxissoftware eingebunden ist.
Neu: Jeder Vertragsarzt kann Reha verordnen
Der Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation ist nicht mehr erforderlich. Damit entfällt die bislang notwendige Abrechnungsgenehmigung.
Muster 61 Teil B-D.pdf
Das Deckblatt (Teil A) des Musters 61 können Ärzte verwenden, um bei Bedarf eine Beratung durch die zuständige Krankenkasse zu veranlassen.
Muster 61 Teil A (Deckblatt).pdf
Rehabilitation
0551 - 38 38 580
info(at)rehazentrumjunge.de