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Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des Patienten hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Kostenträger hat.
Wir arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Rehazentrum – gerne unterstützen wir Sie.
Nähere Informationen entnehmen Sie einfach auch dem Flyer zum Wunsch- und Wahlrecht im Downloadbereich (grauer Kasten rechts).
Rehabilitation
0551 - 38 38 580
info(at)rehazentrumjunge.de