Wir möchten einweisende Ärzte/Mediziner entlasten und auch Ihnen den Weg zur ambulanten Rehabilitation erleichtern. Daher unterstützen wir Sie gerne fachkundig bei der erfolgreichen Beantragung einer Rehamaßnahme.
PatientenmanagementRehazentrum Sprangerweg:
Tel.: 0551 – 38385770 oder 0551 - 38385775
Fax: 0551 – 3838598
Email: info(at)rehazentrumjunge.de
PatientenmanagementRehazentrum Annastraße:
Tel.: 0551 – 38 38 57 40
Fax: 0551 – 38 38 57 498
Email: reha-annastrasse@rehazentrumjunge.de
Rehabilitationsantrag richtig stellen
Ohne vorausgegangenen stationären Aufenthalt in einer Klinik
Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse
Schritt 1 - Antragsstellung
Ihr behandelnder Arzt hat eine Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme festgestellt? Dann gibt es je nach zuständigem Kostenträger unterschiedliche Antragsverfahren.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse stellt Ihr Arzt den Antrag (Formular 61 A-E) direkt mit Ihnen in der Praxis und leitet diesen mit allen Befunden an die zuständige Kasse weiter.
Bei der Deutschen Rentenversicherung füllen sowohl Ihr Arzt als auch Sie die notwendigen Formulare aus. Ihre Formulare (G0100, G0110, G0115) finden Sie hier auf der Seite unter „Formulare Reha-Antrag“. Nach Fertigstellung werden diese Unterlagen ebenfalls an den Kostenträger weitergeleitet.
Hinweis: Unabhängig davon unter welchen Voraussetzungen Sie den Antrag stellen - Achten Sie gleich bei der Beantragung darauf, dass Sie als Patientenwunsch „ambulant“ und "Durchführung im Göttinger Rehazentrum Rainer Junge GmbH" angeben. Bitte nutzen Sie dazu auch die Formulare zum Wunsch u. Wahlrecht.
Schritt 2 - Bewilligung / Kostenübernahme
Sobald Ihre Rehamaßnahme bewilligt worden ist, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse) eine schriftliche Benachrichtigung. Damit Sie möglichst schnell mit Ihrer Rehabilitationsmaßnahme beginnen können, setzen Sie sich am besten gleich mit unseren Mitarbeiterinnen aus dem Patientenmanagement in Verbindung. Im Gespräch können Sie Fragen z.B. zur Terminvergabe oder auch Anreise (privat, öffentliche Verkehrsmittel oder über unseren Fahrdienst) abklären.
Patientenmanagement Rehazentrum Sprangerweg:
Tel.: 0551 – 38385770 oder 0551 – 38385775
Patientenmanagement Rehazentrum Annastraße:
Tel.: 0551 – 383857420
Schritt 3 - Widerspruch bei Ablehnung
Leider kommt es auch vor, dass ein Rehaantrag aus verschiedenen Gründen abgelehnt wird. Diesen Ablehnungsbescheid erhalten Sie schriftlich vom zuständigen Kostenträger.
Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen! Wir empfehlen Ihnen, bei der Begründung auf die Unterstützung Ihres verordnenden Arztes zurückzugreifen. Sie können gerne auf uns zukommen, wenn Sie Hilfe beim Einlegen des Widerspruchs benötigen.
info(at)rehazentrumjunge.de
Anschlussheilbehandlung (AHB) bei / nach Krankenhausaufenthalt
Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse
Ihre Rehamaßnahme (hier AHB genannt) wird direkt durch den behandelnden Arzt oder dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses unter Verwendung der entsprechenden Formulare beantragt / eingeleitet. Dieses muss vor Ihrer Aufnahme in das Rehazentrum Junge erfolgen.
Idealerweise füllen Sie die Reha-Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst des Krankenhauses aus. Anschließend muss der behandelnde Arzt den Antrag unterschreiben und beim für Sie zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) mit der Bitte um Bewilligung einreichen.
Als privat versicherter Patient / versicherte Patientin sollte zusätzlich auch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärungen der privaten Krankenversicherung und ggf. der zuständigen Beihilfestelle vorliegen.